Seit 2024 können Sie beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe bis zu 70 Prozent der Kosten als Förderung erhalten. Nutzen Sie Zuschüsse und Boni, z. B. für den Austausch alter Heizungen und bei geringem Einkommen.
Kosten für eine Wärmepumpe
Eine Wärmepumpenheizung kostet über die Betriebsjahre hinweg weniger als eine mit Gas oder Öl betriebene Heizung. Das wurde in verschiedenen wissenschaftlichen Studien untersucht und belegt. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die CO₂-Kosten für fossile Brennstoffe steigen und derzeit hohe Förderungen von bis zu 70 Prozent für Wärmepumpenanlagen angeboten werden.
Der Vorteil der Wärmepumpe ist die Nutzung von erneuerbarer, kostenfreier und CO₂-freier Umweltwärme aus Sonne, Außenluft, Erdreich und Wasser. Die Wärmepumpe nutzt neben der elektrischen Energie (Strom) die drei- bis fünffache Energiemenge aus der Umwelt zur Beheizung des Gebäudes. Wieviel Energie aus der Umwelt genutzt wird, hängt von der Effizienz des Wärmepumpensystems ab. Ausschlaggebend sind dabei die Temperaturen der Wärmequelle und des Heizsystems sowie die Effizienz der Wärmepumpengeräte, die fachgerechte Planung und Installation der Anlage sowie die Heizgewohnheiten der Nutzenden.
Im Übrigen können sich Wärmepumpen noch mehr lohnen, da sie als flexible Last von dynamischen Stromtarifen und Netzentgeltvergünstigungen profitieren können. In Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage ergeben sich noch weitere Möglichkeiten zu optimieren und Geld zu sparen.
Förderung: Jetzt bis zu 70 Prozent sichern
Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit einem Zuschuss und zusätzlich bei Bedarf mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt. Wer eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe einbaut, kann seit 2024 über die KfW Bank dafür eine Förderung der Bundesregierung erhalten.
Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen. Einen Beratenden in Ihrer Nähe finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de . Alternativ können Sie sich auch über die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen beraten lassen.
Wichtige Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Mit der BEG, der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude, unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden. Erfahren Sie hier mehr über wichtige Fördermöglichkeiten der BEG:
Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend (Gebäudeenergiegesetz – GEG). Für den Heizungstausch gibt es folgende Investitionszuschüsse:
eine Grundförderung von 30 Prozent bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragstellergruppen,
einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer,
einen Effizienzbonus von 5 Prozent für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten (Voraussetzung ist, dass als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser genutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird)
sowie einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Die Förderung für sonstige Effizienzmaßnahmen wie bspw. Dämmung, Fester oder Lüftungstechnik beträgt auch künftig bis zu 20 Prozent Zuschuss (15 Prozent plus 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans, iSFP) bei max. förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro (60.000 Euro bei Vorliegen eines iSFP). Sie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Bei der KfW-Bankengruppe können Sie unter meine.kfw.de einen Antrag für die Heizungsförderung stellen. Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Für Heizungstausch-Vorhaben, die bis Ende August 2024 begonnen wurden, kann eine Übergangsregelung genutzt werden: Der Heizungstausch kann beauftragt, umgesetzt und der Förderantrag dann – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Der Antrag muss in diesem Fall bis Ende November 2024 gestellt werden.
Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten
Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf folgenden Websites:
Auch wenn immer mehr Häuser mit Wärmepumpen heizen, bleibt das Stromnetz stabil, denn die Versorgung ist durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet und regelmäßig geprüft.
Wärmepumpen eignen sich für nahezu jedes Haus, egal ob Neubau oder Altbau. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen lässt sich in der Mehrheit der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland ohne weitere Maßnahmen eine Wärmepumpe installieren.
Wärmepumpen sind ein Schlüssel für wirksamen Klimaschutz. Durch die Nutzung von Umweltwärme tragen sie zur Minderung von CO2-Emissionen bei und mit ihrer ausgereiften Technik können sie auch in Bestandsgebäuden Öl und Gas ersetzen.